Allgemeine Geschäftsbedingungen Eventhood

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“), welche die Nutzung des Angebots, der Plattform „eventhood.de“ über die Betreiber von Veranstaltungsorten und Dienstleister für Veranstaltungen Profile zur Auffindbarkeit durch Interessenten in Auftrag geben können.

§ 1 Betreiberin, Geltungsbereich

(1) Betreiberin der Plattform und daher Vertragspartnerin der Nutzer dieser Plattform ist die Inselglück GmbH, Draiser Straße 147, 55128 Mainz, vertreten durch den Geschäftsführer Burak Tunali, E-Mail: hello@eventhood.de, Registernummer: HRB 42607 (AG Mainz), Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE270485351 (im Folgenden: Anbieterin oder Eventhood)

(2) Diese AGB gelten für alle Rechtsgeschäfte und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen, die zwischen den Kunden und der Anbieterin getätigt werden. Es ist möglich, dass für bestimmte besondere Dienstleistungen zusätzliche Bedingungen Anwendung finden. Diese werden den Nutzern vor der Nutzung in Form von Zusatzbedingungen bereitgestellt.

(3) Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten ausschließlich diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen Fassung. Die jeweils neueste Fassung der AGB kann jederzeit unter https://www.eventhood.de/agb-partner eingesehen, heruntergeladen und ausgedruckt werden.

(4) Der Kunde stimmt der Anwendung dieser AGB ausdrücklich zu und verzichtet auf die Geltendmachung eigener abweichender Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufs- und Zahlungsbedingungen. Andere Geschäftsbedingungen gelten auch dann nicht, wenn der Anbieter diesen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur dann Anwendung, wenn diese gesondert, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, muss er den Anbieter hierauf sofort schriftlich hinweisen.

(5) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne der §§ 14, 310 Abs. 1 BGB, also jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (nachfolgend auch „Partner“ genannt). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(6) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung durch die Anbieterin maßgebend.

(7) Eventhood ist zu Änderungen der Leistungsbeschreibungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger Bedingungen berechtigt. Eventhood wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen. Sollte durch die Änderung das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Parteien erheblich gestört werden, so unterbleibt die Änderung. Im Übrigen bedürfen Änderungen der Zustimmung des Kunden.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Die Anbieterin ermöglicht ihren Partnern, ihr Angebot, insbesondere Veranstaltungsorte („Locations“) Dienstleistungen in Bezug auf Veranstaltungen sowie Hinweise zu Einzuelnen Veranstaltungen („Events“) in das Internetportal eventhood.de zu inserieren („Profil“).

(2) Die Anbieterin wird das Profil des Kunden erstellen und auf dem Portal eventhood.de sowie ggf. den regionalen Unterportalen (wie Eventhood Rhein-Main, Eventhood Rhein-Ruhr, Eventhood Rhein-Neckar sowie weiteren in Planung befindlichen Regionen und Metropolen) veröffentlichen.

(3) Die Einzelheiten der Leistungserbringung, insbesondere Rang des Profils, Größe, ggf. bevorzuge Ausspielung etc. ergeben sich aus dem zwischen den Vertragspartnern getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(4) Soweit die Anbieterin die kostenfreie Anlage eines Profils anbietet und sich die Nutzung des Kunden auf die Inanspruchnahme des kostenfreien Profils beschränkt, kann der Kunde hieraus keine über die gesetzlichen Haftungsansprüche hinausgehenden Ansprüche geltend machen. Die Anbieterin behält sich vor, kostenfreie Angebote jederzeit einzuschränken, im Umfang anzupassen oder gänzlich einzustellen.

(5) Die Anbieterin erstellt Profile anhand der Angaben des Kunden (Beschreibungstexte, Kontaktdaten, Fotos, Videos) nach Maßgabe des § 4 Abs. 4.

(6) Zu Anpassungen eines einmal durch den Kunden freigegebenen Profils (§ 4 Abs. 7) ist die Anbieterin nicht verpflichtet. Hiervon ausgenommen sind Änderungen in tatsächlicher Hinsicht (insb. Adress- oder Registerangaben).

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt, wenn der Partner das Angebot (im Folgenden auch in der Mehrzahl „Angebot“) der Anbieterin schriftlich oder in Textform (bspw. per E-Mail) annimmt. Soweit sich aus dem Angebot selbst nichts anderes ergibt, ist die Anbieterin für den Zeitraum von vier Wochen an das Angebot gebunden. Die Frist beginnt mit dem Datum der Ausstellung des Angebots. Die Anbieterin wird dem Kunden den jeweiligen Vertragsschluss innerhalb einer Woche nach Zugang der Annahme bestätigen.

(2) Die von der Anbieterin zu erbringenden Leistungen ergeben sich abschließend aus dem Angebot, soweit die Parteien keine ergänzenden Leistungen in Textform vereinbaren. Sofern nicht in diesen AGB besondere Regelungen für einzelne Leistungsgegenstände enthalten sind, ergibt sich der Leistungsumfang abschließend aus dem Angebot in dem vom Kunden angenommenen Wortlaut.

(3) Im Rahmen der bestehenden Vertragsbeziehung können weitere Leistungen der Anbieterin jederzeit vereinbart werden (Zusatzleistungen), die Anbieterin ist nicht verpflichtet, Zusatzleistungen anzubieten Zu den Zusatzleistungen gehört insbesondere der „Hood-Link“, d.h. die Verlinkung zwischen zwei oder mehreren Partnern der Anbieterin im gegenseitigen Einvernehmen

(4) Zusatzleistungen werden, soweit nicht anders schriftlich oder in Textform vereinbart, gegen Erstattung des nachgewiesenen Aufwands zu den im Zeitpunkt der Beauftragung allgemein geltenden Preisen der Anbieterin erbracht.

(5) Sollte Eventhood eine Zusatzleistung oder mehrere Zusatzleistungen einmalig oder mehrfach ohne gesonderte Beauftragung und Berechnung durchführen, kann der Partner daraus keine Ansprüche für die Zukunft herleiten

§ 4 Allgemeines zur Leistungserbringung durch die Anbieterin

(1) Eventhood beachtet bei der Leistungserbringung die branchenübliche Sorgfalt.

(2) Eventhood wird den Kunden unverzüglich in Textform unterrichten, wenn Hindernisse oder Beeinträchtigungen auftreten, die Auswirkung auf die Leistungserbringung haben

(3) In Verträgen genannte Leistungs- bzw. Bereitstellungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von Eventhood ausdrücklich und in Textform als verbindlich bezeichnet worden sind.

(4) Soweit nicht abweichend vereinbart, ist Eventhood nicht zur Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Unterlagen und Informationen hinsichtlich Vollständigkeit und Korrektheit verpflichtet. Auch zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die vertraglich verfolgten Zwecke eignen, ist Eventhood nicht verpflichtet. Nur bei offenkundigen Fehlern ist Eventhood verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen.

(5) Eventhood ist nicht dazu befugt, Rechtsberatungen zu erbringen und erbringt diese in keinem Fall. Die Verpflichtungen von Eventhood beschränken sich darauf, den Kunden im Rahmen des Branchenüblichen auf das eventuelle Erfordernis einer anwaltlichen Prüfung hinzuweisen.

(6) Eventhood ist es gestattet, zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen geeignetes eigenes Personal sowie fachkundige und zuverlässige Dritte als Subunternehmer einzusetzen. Die eigene Verantwortlichkeit von Eventhood bleibt hiervon unangetastet.

(8) Einsatz von KI-Tools

a. Eventhood ist, insbesondere bei der Erstellung von Bild- und Textmaterialien, bei der Überarbeitung von vom Kunden bereitgestellten Inhalten sowie im Allgemeinen zur Unterstützung, berechtigt, sich zur Leistungserbringung Inhalte generativer künstlicher Intelligenzen, auch von Drittanbietern, zu bedienen.

b. Eventhood wird bei der Erstellung KI-generierter Inhalte die Interessen des Kunden wahren. Insbesondere wird Eventhood bei der Nutzung des jeweiligen Systems ohne ausdrückliche Einwilligung des Kunden keine personenbezogenen Daten oder Geschäftsgeheimnisse des Kunden übermitteln oder gezielt rechtsverletzende Inhalte erstellen lassen.

(7) Freigabe von Unterlagen durch den Kunden

a. Die Veröffentlichung von Inseraten ist grundsätzlich geeignet, Rechte Dritter zu verletzen. Dies betrifft insbesondere

das Urheberrecht, beispielsweise, wenn das Inserat Materialien enthält, für die keine oder keine hinreichende Nutzungsberechtigung eingeholt wurde oder KI-generierte Inhalte ungewollt Urheberrechte verletzen;

das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Datenschutzrecht, beispielsweise, wenn Personen abgebildet werden, ohne dass diese keine oder keine hinreichende Erlaubnis hierfür erteilt haben und auch kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand greift,

das Marken- und Kennzeichenrecht, beispielsweise, wenn Zeichen verwendet werden, die eine Verwechslungsgefahr mit Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens begründet,

das Wettbewerbsrecht, beispielsweise durch Maßnahmen, die nach dem Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) unlauter, irreführend oder wettbewerbswidrig sind, hierzu zählen auch ggf. bestehende gesetzliche Pflichtangaben einschließlich der Transparenzpflichten in Bezug auf KI-generierte Inhalte.

Im Falle einer rechtswidrigen Werbemaßnahme drohen kostenpflichtige Abmahnungen, beispielsweise von Mitbewerbern oder Verbänden sowie die gerichtliche Unterbindung rechtswidriger Zustände.

b. die Parteien vereinbaren vor den Hintergrund der Risikohinweise in § 4 (7) a. im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses die Aufgabenverteilung dergestalt, dass Eventhood Anhand der Materialien und Angeben des Kunden Entwürfe erstellt, die der Kunde auf die Rechtmäßigkeit hin prüft oder durch einen Anwalt auf eigene Kosten des Kunden prüfen lässt.

Eventhood trifft nur in solchen Fällen eine Hinweispflicht über Rechtsrisiken, in denen Eventhood nach den branchenüblichen Sorgfaltsmaßstäben erkennen muss, dass der Kunde die rechtlichen Risiken, die mit dem Inserat einhergehen, nicht überblickt. In diesem Fall erteilt Eventhood einen Hinweis in Textform.

c. Sofern und solange der Kunde die Freigabe verweigert, und dies unter der vorgenannten Aufgabenverteilung nicht von Eventhood zu vertreten ist, gerät Eventhood nicht in Verzug.

d. Sofern der Kunde eine einmal erteilte Freigabe zurückzieht, lässt dies den Vergütungsanspruch von Eventhood unberührt. Soweit Eventhood aufgrund der Rücknahme einer einmal erteilten Freigabe zusätzliche Aufwände entstehen, sind diese nach den allgemeinen Sätzen von Eventhood zu vergüten.

e. Soweit der Kunde Eventhood urheberrechtlich geschütztes Material (insbesondere Bilder, Texte) zur Einbindung in das Inserat oder sonstigen Leistungsgegenstand zur Verfügung stellt, gewährleistet der Kunde, Inhaber der hierfür erforderlichen Rechte zu sein.

§ 5 Rechte und Pflichten von Eventhood

(1) Übergabepunkt der Leistungen von Eventhood ist der Ausgangspunkt des von Eventhood oder einem Beauftragten betriebenen Rechenzentrums. Technische Störungen des Internets oder der technischen Infrastruktur des Kunden hat Eventhood nicht zu vertreten.

(2) Sollte Eventhood aus Gründen, die dem eigenen Verantwortungsbereich entspringen, geschuldete Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbringen, so obliegt es dem Kunden unbeschadet der Vorschriften des § 13 dieser AGB, dies gegenüber Eventhood in Textform zu rügen. Sollte Eventhood in angemessener Frist auf die Rüge keine Abhilfe schaffen, so kann der Kunde seine Zahlungen für den Zeitraum, in dem Eventhood nicht oder nicht vertragsgemäß geleistet hat, in einem angemessenen Umfang mindern. Zudem steht dem Kunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung zu. Die Kündigung muss in Textform abgegeben werden und setzt den fruchtlosen Ablauf einer Nachfrist von zwei Wochen voraus.

§ 6 Rechte und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird Eventhood bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt Eventhood insbesondere alle zur Leistungserbringung notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei zur Verfügung und wird Eventhood auf Anfrage alle notwendigen Mitteilungen erteilen.

(2) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist die Anbieterin für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

(3) Der Kunde verpflichtet sich, die Plattform nur für den festgelegten Zweck zu nutzen. Er verpflichtet sich, keine rechtswidrigen oder irreführenden Angaben zu machen, sowie den Dienst nicht durch missbräuchliche Inanspruchnahme zu überlasten.

(4) Soweit dem Kunden Passwörter und/oder Registrierungsdaten durch Eventhood zur Verfügung gestellt werden, wird der Kunde diese geheim halten und nur solchen Personen zugänglich zu machen, die von ihm hierzu wirksam bevollmächtigt wurden.

(5) Der Kunde sichert zu, dass

  • er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung der Webseite erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Rechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung an Eventhood einräumen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang;
  • die von ihm gemachten Angaben, zur Verfügung gestellten sowie ggf. selbst hochgeladenen Informationen bezogen auf sein(e) Location bzw. sonstige Dienstleistungen, Waren oder Produkte der Wahrheit entsprechen, vollständig, und nicht irreführend sind;
  • er das Portal nicht zu wettbewerbswidrigen Zwecken verwenden wird;
  • er keine rechtswidrigen Inhalte hochladen wird, insbesondere keine Inhalte liefern, anbieten, hierzu Zugang verschaffen oder für Inhalte werben, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches oder gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz oder Waffengesetz verstoßen
  • er die auf der Webseite vorhandenen Inhalte nicht zum Zwecke der Herstellung einer ganzen oder teilweisen Vervielfältigung der Datenbankinhalte von Eventhood herunterladen wird, insbesondere nicht auf automatisiertem Wege, bspw. Scraping.
  • Er, soweit die Plattform Bewertungen ermöglicht, keine Manipulationen von Bewertungen vornehmen wird, insbesondere in Form der Bewertung eigener Leistungen, Waren oder Produkte, sei es durch ihn selbst oder von ihm Beauftragte, denen im Wege der Aufforderung ein Vorteil für die Abgabe einer positiven Bewertung in Aussicht gestellt wurde

(6) Eventhood haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter durch den Kunden, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte ergibt. In diesem Fall stellt der Kunde Eventhood auf erstes Anfordern frei von sämtlichen Ansprüchen Dritter.

§ 7 Urheber-, Nutzungs-, sonstige Schutzrechte, Freistellung

(1) Der Kunde räumt Eventhood sämtliche für die vertragsgegenständliche Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und räumlich unbeschränkt ein. Diese Rechteeinräumung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinenmarketing erforderliche Rechte den Suchmaschinenbetreibern einzuräumen. Bei den an Eventhood einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.

(2) Soweit Eventhood Inhalte, insbesondere urheberrechtlich geschützte Inhalte, zur Verfügung stellt, dürfen diese ohne ausdrückliche Einwilligung von Eventhood nicht verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung oder Bearbeitung ist unzulässig. Bei Verstoß gegen diese Bestimmung hat der Kunde gegenüber Eventhood Schadensersatz zu leisten.

(5) Machen Dritte gegen die Anbieterin Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Inhalte des Kunden bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstoße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Inhalte verletzen ihre Rechte, wird der Kunde Eventhood von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern durch Eventhood freistellen und etwaige darüber hinaus gehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere Eventhood von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freistellen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, Eventhood im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

§ 8 Vergütung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, an Eventhood die jeweils vereinbarte Vergütung zu zahlen.

(2) Soweit die Vergütung nicht ausdrücklich vereinbart ist, oder Zusatzleistungen vom Kunden verlangt werden, zu denen keine ausdrückliche Preisabsprache in Textform getroffen wird, richtet sich die Höhe der Vergütung nach der jeweils aktuellen Vergütungstabelle. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Werktagen nach deren Eingang bei dem Kunden zur Zahlung fällig. Der Kunde stimmt einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung zu.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden hat Eventhood Anspruch auf eine Pauschale in Höhe von 40 EUR (§ 288 Abs.5 S.1 BGB). Der Zinssatz beträgt während des Zahlungsverzuges des Kunden 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Eventhood behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. In diesem Fall ist die Pauschale nach Satz 1 anzurechnen.

(5) Soweit die Parteien im Einzelfall vorab keine anderweitige Regelung treffen, sind im Rahmen der Leistungserbringung durch Eventhood ggf. anfallende Rechnungen für externe Dienstleistungen sofort und ohne Abzüge zu ersetzen. Kosten für Sachleistungen Dritter sind im Voraus ohne Abzüge zu zahlen.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, beträgt die Vertragslaufzeit 12 Monate. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn der Partner nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Eventhood ist zur Kündigung aus wichtigem Grund insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gemäß § 6 dieser AGB nachhaltig verletzt.

§ 10 Höhere Gewalt

Eventhood ist im Fall und für die Dauer höherer Gewalt nicht verpflichtet zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

  • von der Eventhood nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion
  • Überschwemmung,
  • Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
  • Pandemien
  • über 6 Wochen andauernder und von Eventhood nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,
  • von Eventhood nicht beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

§ 11 Datensicherheit, Datenschutz

(1) Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis in entsprechender Anwendung des § 53 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) Eventhood wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und nutzen, wie es die Durchführung des jeweiligen Vertrags erfordert. Der Kunde stimmt der Erhebung und Nutzung solcher Daten in diesem Umfang zu.

(3) Die Verpflichtungen nach Abs. 1 bis 2 bestehen, solange Anwendungsdaten im Einflussbereich von Eventhood liegen, auch über das Vertragsende hinaus.

§ 12 Aufrechnung

Ein Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

§ 13 Haftung

(1) Eventhood haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – uneingeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden (grobes Verschulden). Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Eventhood vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden aus der der Verletzung von Kardinalpflichten. Kardinalpflichten sind die wesentlichen Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

(2) Für einen Schaden wegen eines Datenverlustes beim Kunden haftet Eventhood insoweit nur in Höhe des Aufwandes, der entsteht, wenn der Kunde regelmäßig und anwendungsadäquat Datensicherung durchgeführt und dadurch sichergestellt hat, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Soweit die Haftung von Eventhood ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Eventhood.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort für alle Leistungen von Eventhood ist Mainz.

(3) Für Klagen gegen Eventhood ist Mainz der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

(4) Die Vertragssprache ist deutsch. Soweit diese AGB oder sonstige Vertragsunterlagen auch in andere Sprachen übersetzt werden, dient dies lediglich als Lesehilfe. Bei Streit- bzw. Auslegungsfragen ist jeweils ausschließlich die deutsche Fassung heranzuziehen.

(5) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gem. § 126 b BGB. Dies gilt auch für Änderungen dieser Textformklausel

Stand: 02.09.2026

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